„Welche Pflegestufe bekomme ich?“ ist eine der ersten Fragen, die sich Familien stellen, wenn ein Pflegebedarf entsteht. Das österreichische Pflegegeld ist in sieben Stufen gegliedert, die sich nach dem monatlichen Pflegeaufwand in Stunden richten. Hier erklären wir, was die einzelnen Stufen bedeuten und wie hoch das Pflegegeld aktuell ist.
Was ist Pflegegeld überhaupt?
Das Pflegegeld ist eine bundesweit einheitliche, steuerfreie Geldleistung, die unabhängig von Einkommen und Vermögen ausbezahlt wird. Es soll dabei helfen, die Mehrkosten abzudecken, die durch Pflege- und Betreuungsbedarf entstehen – unabhängig davon, ob die Pflege durch Angehörige, einen professionellen Pflegedienst oder eine Kombination aus beidem erfolgt.
Die 7 Pflegegeldstufen im Überblick (Stand 1. Jänner 2026)
Pflegestufe 1 – mehr als 65 Stunden Pflegebedarf im Monat: 206,20 € Meist reicht hier Unterstützung im Haushalt, beim Einkaufen oder bei Teilen der Körperpflege. Die Selbstständigkeit ist noch weitgehend erhalten.
Pflegestufe 2 – mehr als 95 Stunden im Monat: 380,30 €
Pflegestufe 3 – mehr als 120 Stunden im Monat: 592,60 € Ab dieser Stufe ist grundsätzlich auch die Förderung für 24-Stunden-Betreuung möglich.
Pflegestufe 4 – mehr als 160 Stunden im Monat: 888,50 €
Pflegestufe 5 – mehr als 180 Stunden im Monat, bei außergewöhnlichem Pflegeaufwand: 1.206,90 €
Pflegestufe 6 – mehr als 180 Stunden im Monat, bei zeitlich nicht planbaren Betreuungsmaßnahmen oder wenn eine dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson Tag und Nacht notwendig ist: 1.685,40 €
Pflegestufe 7 – mehr als 180 Stunden im Monat, wenn keine zielgerichtete Bewegung der Arme und Beine möglich ist: 2.214,80 €
Die Beträge werden jährlich valorisiert (2026: +2,7 %) und automatisch angepasst – ein neuer Antrag ist dafür nicht nötig.
Wie wird die Pflegestufe festgestellt?
Ein Arzt bzw. eine Ärztin oder eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson (DGKP) führt einen Hausbesuch durch und beurteilt den tatsächlichen Pflegebedarf in Stunden. Dabei unterscheidet man zwischen funktionsbezogener Einstufung (der tatsächlich gemessene Bedarf) und diagnosebezogener Mindesteinstufung (bestimmte Diagnosen führen automatisch zu einer Mindeststufe, z. B. 3, 4 oder 5). Fallen beide Bewertungen unterschiedlich aus, gilt die höhere Einstufung.
Was, wenn die Einstufung nicht passt?
Wenn Sie mit der zugewiesenen Pflegestufe nicht einverstanden sind, können Sie Einspruch erheben. Auch eine Verschlechterung des Gesundheitszustands kann später zu einer höheren Einstufung führen – dafür ist ein neuer Antrag notwendig.
Wie hilft Ihnen das Pflegegeld bei uns weiter?
Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausbezahlt und kann frei für die Organisation der Pflege eingesetzt werden – auch für die Beauftragung eines privaten Pflegedienstes wie unseren. Ob Hauskrankenpflege, stundenweise Betreuung oder Tagesbetreuung: Wir beraten Sie gerne, welche unserer Leistungen zu Ihrer Pflegestufe und Ihrem individuellen Bedarf passen.
Sie sind sich unsicher, welche Unterstützung für Ihre Situation sinnvoll ist, oder stehen noch am Anfang des Antragsprozesses? Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses, unverbindliches Erstgespräch – wir nehmen uns die Zeit, die Sie brauchen.
Unser Einsatzgebiet: Bezirk Mödling, Bezirk Baden, Bezirk Bruck an der Leitha sowie Wien Süd.


